Sachgebiet: Gewässerschutz
Gesetzgeber: Brandenburg
Vom 17. Dezember 1997, GVBl. II 1998 S. 38, zuletzt geändert am 25. Januar 2016, GVBl. I Nr. 5 S. 1, 7
Auf Grund des § 108 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) vom 13. Juli 1994 (GVBl. I S. 302) verordnet der Minister für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung:
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